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Veranstaltungsrückblick "Influencer Tax Talk" 25.03.2026
Zwischen Reichweite und Rechtslage: Einblicke aus Praxis, Wissenschaft und Finanzverwaltung bei IHK-Veranstaltung
Rund 360 Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich bei unserer hybriden Veranstaltung am 25.03.2026 über die zwei Seiten von Influencer-Aktivitäten zu informieren: Pflichten von Influencer/-innen einerseits und Verantwortlichkeiten von beauftragenden Unternehmen andererseits. Referentinnen und Referenten aus verschiedenen Institutionen gaben tiefe Einblicke in ihre Sicht der Dinge. Die Veranstaltung wurde im Rahmen einer gemeinsamen Initiative der bayerischen IHKs von der IHK für München und Oberbayern ausgerichtet.
Influencer-Marketing wird in der Wirtschaftswelt immer bedeutsamer. Viele Influencer/-innen sind unternehmerisch tätig – auch, ohne es zu wissen. Einnahmen aus Social Media, Kooperationen oder Sachleistungen führen zu einer unternehmerischen Tätigkeit mit entsprechenden steuerlichen Pflichten. Gleichzeitig stehen Unternehmen, die Influencer/-innen für Marketingzwecke beauftragen, vor der Aufgabe, die Zusammenarbeit und Vergütung steuerlich korrekt und rechtssicher zu gestalten.
Die steuerlichen Grundlagen, Pflichten und die aktuelle Rechtslage bei Influencer/-innen standen im Zentrum der Veranstaltung am 25.03.2026. Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Verwaltung, Beratung und Wissenschaft beleuchteten praxisnah und aus verschiedenen Perspektiven das Thema. Ziel des Austauschs war es, durch Information und Sensibilisierung zu einer größeren Klarheit in einem dynamisch wachsenden digitalen Markt beizutragen.
Eindrücke zur Veranstaltung "Influencer Tax Talk" vom 25.03.2026
Influencing im Steuerfokus: Reichweite trifft Rechtslage
Florian Horn, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der IHK für München und Oberbayern, eröffnete die gut besuchte Veranstaltung - sowohl vor Ort als auch online - mit einem klaren Appell: Die steuerlichen Fragen rund um Influencing sind längst ein Alltagsthema und verlangen vor allem eines - mehr Bewusstsein. Transparenz sei das zentrale Gebot angesichts neuer Task Forces von Seiten der Finanzverwaltung.
Er sprach seinen Dank an die zahlreichen Institutionen aus, die als Mitwirkende und Unterstützer der Veranstaltung gewonnen werden konnten, darunter die bayerischen IHKs, das Bayerische Landesamt für Steuern, CommClubs Bayern e.V., die Hochschule München, Vertreterinnen und Vertreter aus der Unternehmerschaft sowie verschiedene Landkreise und Städte des Kammerbezirks.
Keynote: Steuerliche Realität für Influencer
Dr. Christoph Habammer, Vizepräsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern, zeichnete in seiner Keynote ein klares Bild der steuerlichen Außenwahrnehmung von Influencern. Er sprach offen über gängige Wohnsitzmodelle und betonte die Erklärungs- und Meldepflichten, die Influencer gegenüber dem Finanzamt haben. Mit einem Augenzwinkern wies er darauf hin, dass Steuererklärungen in Deutschland nach wie vor etwa so beliebt seien wie Keller aufzuräumen.
Vielseitiges Programm: Grundlagen, Herausforderungen, Rechtslage
Moderiert wurde das umfangreiche Veranstaltungsprogramm von Martin Clemens, Referatsleiter Steuern und Finanzen der IHK für München und Oberbayern. In Kurzvorträgen und Paneldiskussionen wurden Grundlagen, zentrale Herausforderungen sowie die aktuelle Rechtslage rund um Influencer-Tätigkeiten praxisnah vermittelt - sowohl mit Blick auf Influencer selbst als auch auf die beauftragenden Unternehmen.
Impulse und Paneldiskussionen
Panel 1: Ab wann und wie wird Influencing steuerlich relevant?
Das erste Panel beleuchtete, ab wann und in welcher Form Influencer-Tätigkeiten steuerlich relevant werden, welche Einnahmearten zu versteuern sind und welche Pflichten daraus entstehen. Alessandro Capasso ("Sandro Cap", Content Creator, "Der Münchner") gewährte persönliche Einblicke in seinen Werdegang und seine Tätigkeit. Ergänzt wurde die Diskussion durch Beiträge von Sebastian Kolbe, Bayerisches Landesamt für Steuern, Prof. Dr. Karoline Maier, Hochschule München, sowie Dr. Luisa Mahn, Nayoki Performance GmbH; sie gaben einen Überblick zu zentralen Themen wie Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer, Kontrollen durch den Fiskus, typische Geschäftsmodelle sowie internationale Aspekte.
Panel 2: Was müssen die beauftragenden Unternehmen beachten?
Das zweite Panel konzentrierte sich auf die vielfältigen Formen des Influencer-Marketings sowie die daraus resultierenden steuerlichen Pflichten für die beauftragenden Unternehmen. Zudem ging es darum, welche Monitoring-Ansätze seitens der Verwaltung existieren und wie Unternehmen mit Dokumentationsanforderungen, internationalen Sachverhalten, Ertrag- und Quellensteuern, Umsatzsteuer, Künstlersozialabgabe und Prüfungsrisiken umgehen sollten. Renate Fischer-Slisuric, UVEX Safety Group GmbH & Co. KG, Prof. Dr. Nikolaus Kastenbauer, PwC, Gregor Danielmeyer, Finanzverwaltung NRW in nicht dienstlicher Eigenschaft, sowie Adrian Rosenthal, Publicis Groupe, gaben hierzu Hinweise aus verschiedenen Perspektiven.
Take-Home-Messages
Die Vortragenden gaben dem Publikum unter anderem die folgenden Botschaften mit auf den Weg:
- Melden macht frei!
- Ehrlichkeit ist der Key!
- Das Finanzamt ist nicht der Feind.
- Gute Dokumentation ist unverzichtbar.
- Influencing ist keine Spielwiese mehr, sondern Unternehmertum.
- Obstgartenwerbung wie früher ist vorbei, heute ist es ein komplexes Geschäftsmodell.
Einigkeit bestand in einem Punkt: Wir brauchen steuerliche Vereinfachungen.
Networking & Ausklang
Beim anschließenden Get-together in entspannter Atmosphäre bot sich vor Ort die Gelegenheit, sich mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie den Mitwirkenden der Veranstaltung auszutauschen und neue Kontakte zu knüpfen.
Fazit
Der Influencer Tax Talk war ein voller Erfolg und bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wertvolle Informationen und Anregungen zur Umsetzung. Die IHK für München und Oberbayern wird das wichtige Thema weiterhin aktiv begleiten - im Sinne einer zeitgemäßen und praxisnahen steuerlichen Orientierung.